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Erste Referenz vor dem ersten zahlenden KI-Kunden

Erste Referenz ohne Kunden: So baust du einen belegbaren Arbeitsnachweis

Erste Referenz ohne zahlenden Kunden: Pilotprojekt aufsetzen, Vorher und Nachher belegen, ehrlich kennzeichnen und die Nennung schriftlich freigeben lassen.

7 Min. Lesezeit1131 Wörter

Von Robert Kopi · Real Rise Agency

Veröffentlicht

Orientierung, keine Rechtsberatung und keine Einkommensversprechen. Du bekommst Arbeitsregeln, die du prüfen und an deinen Fall anpassen kannst.

Kurz gesagt

Vor dem ersten zahlenden Kunden hast du keine Kundenreferenz. Du kannst aber einen Arbeitsnachweis haben: ein Pilotprojekt für dich selbst oder für einen Betrieb, den du kennst, mit gemessenem Vorher und Nachher. Entscheidend ist die ehrliche Bezeichnung. Ein Pilot ist ein Pilot und kein Kundenerfolg. Wer namentlich genannt wird, stimmt vorher schriftlich zu.

Was ein Arbeitsnachweis ist und was nicht

Arbeitsnachweis (Arbeitsregel, keine Quellenaussage): Ein Dritter kann nachvollziehen, was du gebaut hast, wie du es gemessen hast und was dabei herauskam. Das reicht auch ohne bezahlten Auftrag.

Keine Kundenreferenz: Eine Kundenreferenz setzt voraus, dass ein Kunde dein Ergebnis eingesetzt hat und der Nennung zustimmt. Beides fehlt bei einem Eigenprojekt. Schreibe es deshalb nicht so.

Schritt 1: Ein Pilotprojekt wählen

Wähle einen kleinen Ablauf, den du selbst oder ein Bekannter wiederholt von Hand erledigt. Zwei Wege:

  • Für dich selbst. Ein Ablauf in deinem eigenen Betrieb, zum Beispiel Anfragen sortieren oder Angebote vorbereiten. Vorteil: keine fremden Daten, keine Abstimmung.
  • Für einen bekannten Betrieb. Ein Ablauf, den dir jemand freiwillig zeigt. Vorteil: echter Kontext. Pflicht: Absprache vorab, welche Daten du sehen darfst, und eine schriftliche Freigabe, bevor du irgendetwas veröffentlichst.

Begrenze den Umfang auf wenige Tage Arbeit (Arbeitsregel). Ein enger, prüfbarer Ablauf überzeugt mehr als ein großes, unklares System.

Schritt 2: Vorher dokumentieren, bevor du baust

Halte den Ausgangszustand fest, solange noch nichts automatisiert ist:

  • Was wird gemacht, wie oft, von wem?
  • Wie lange dauert ein Durchlauf? Miss mit der Uhr, schätze nicht aus dem Gedächtnis.
  • Wie oft passieren Fehler oder Rückfragen?
  • Messzeitraum und Anzahl der Fälle (zum Beispiel "2 Wochen, 30 Vorgänge").

Schreibe das mit Datum auf, bevor du die Automatisierung einschaltest. Ein nachträglich rekonstruiertes "Vorher" ist kein Beleg.

Schritt 3: Nachher mit derselben Methode messen

Miss dasselbe mit demselben Verfahren, im vergleichbaren Zeitraum. Dokumentiere auch, was nicht funktioniert hat: Sonderfälle, Fehler, Stellen, an denen ein Mensch eingreifen musste. Das macht den Nachweis glaubwürdiger, nicht schwächer (Arbeitsregel).

Halte außerdem fest, was du nicht weißt: Die Stichprobe ist klein, der Zeitraum kurz, und das Ergebnis lässt sich nicht automatisch auf andere Betriebe übertragen.

Schritt 4: Ehrlich kennzeichnen

Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb nennt eine Handlung irreführend, wenn sie unwahre Angaben enthält, unter anderem über "von der Verwendung zu erwartende Ergebnisse" und über die "Befähigung" des Unternehmers [1]. Der Anhang zum UWG führt unter Nr. 23c "gefälschte Verbraucherbewertungen" auf, also die Übermittlung oder Beauftragung gefälschter Bewertungen oder Empfehlungen von Verbrauchern, und stuft sie gegenüber Verbrauchern als stets unzulässig ein [2]. Ob und wie das auf dein Geschäft mit Firmenkunden zutrifft, klärt eine Rechtsberatung.

Als Arbeitsregel für dich daraus:

  • Bezeichne den Fall richtig: "Eigenes Pilotprojekt" oder "Pilot mit einem befreundeten Betrieb", nicht "Kundenprojekt".
  • Erfinde nichts: keine erfundenen Zitate, Namen, Prozentzahlen, Logos oder Bewertungen.
  • Trenne Messung und Deutung: Zahlen aus deiner Messung stehen als Messwert, mit Zeitraum und Stichprobe. Deine Einschätzung steht als Einschätzung.
  • Beschreibe das Ergebnis begrenzt: "In diesem Pilot sank die Bearbeitungszeit je Vorgang von X auf Y Minuten", nicht "So viel sparst du".
  • Zeige Beispiele nur als Beispiel: Fiktive Fälle erhalten den Zusatz "fiktiv".

Schritt 5: Einverständnis zur Nennung schriftlich einholen

Wenn du einen Betrieb oder eine Person nennen willst, hole die Zustimmung vorher ein. Das ist eine Arbeitsregel, keine Rechtsberatung. Zur Frage, was ohne Zustimmung erlaubt wäre: keine belastbare Quelle gefunden.

Zum Hintergrund: Art. 7 DSGVO sagt, dass der Verantwortliche nachweisen können muss, dass eingewilligt wurde, wenn eine Verarbeitung auf einer Einwilligung beruht, und dass die Einwilligung jederzeit widerrufbar ist [3]. Ob dein Fall unter die DSGVO fällt, ist nicht geprüft.

Praktisch, als Arbeitsregel:

  • Schriftlich, per E-Mail oder unterschriebenem Dokument, und von dir aufbewahrt.
  • Festhalten, was genau genannt wird: Firmenname, Logo, Zitat, Zahlen, Branche.
  • Dem Betrieb die fertige Textfassung vor der Veröffentlichung zeigen.
  • Widerrufsweg nennen und die Seite danach entsprechend ändern.
  • Ohne Zustimmung anonymisieren ("ein Betrieb aus der Gastronomie") oder gar nicht nennen. Prüfe, dass Details den Betrieb nicht trotzdem erkennbar machen.

Drei kopierbare Prompt-Vorlagen

Ersetze die Platzhalter in eckigen Klammern. Gib keine vertraulichen Kundendaten ein, solange du keine Freigabe für das Werkzeug hast. Prüfe jede Ausgabe gegen deine eigenen Messdaten.

1. Pilotprojekt eingrenzen

Prompt-VorlageZum Kopieren bereit
Hilf mir, ein Pilotprojekt für einen KI-Automatisierungs-Arbeitsnachweis einzugrenzen.
Ablauf, den ich automatisieren will: [Beschreibung].
Für wen: [mich selbst / einen bekannten Betrieb].
Mein Zeitbudget: [Tage].
Erstelle: 1) eine Abgrenzung (was gehört dazu, was nicht), 2) die Kennzahlen, die ich vorher und nachher messen kann,
3) eine Liste der Daten, die ich dafür sehen müsste, und welche davon ich weglassen kann.
Erfinde keine Zahlen. Wo mir Informationen fehlen, schreibe OFFEN.

2. Vorher/Nachher-Protokoll

Prompt-VorlageZum Kopieren bereit
Erstelle mir eine Protokollvorlage als Tabelle für ein Vorher/Nachher-Pilotprojekt.
Spalten: Datum, Messzeitraum, Anzahl Vorgänge, Dauer je Vorgang (Minuten), Fehler/Rückfragen, Sonderfälle, Messmethode, Bemerkung.
Füge eine Zeile "Vorher" und eine Zeile "Nachher" mit Platzhaltern ein.
Füge darunter eine Rubrik "Was wir nicht wissen" hinzu (Stichprobengröße, Zeitraum, Übertragbarkeit).
Trage keine Beispielwerte als echte Daten ein.

3. Einverständnis zur Nennung anfragen

Prompt-VorlageZum Kopieren bereit
Formuliere eine kurze, sachliche E-Mail auf Deutsch (du-Form) an [Name/Betrieb].
Ich möchte unser Pilotprojekt [Kurzbeschreibung] auf [meiner Website / in Angeboten] erwähnen.
Die E-Mail soll enthalten: was genau genannt würde (Name, Logo, Zitat, Zahlen: [Auswahl]),
dass die Textfassung vorher zur Durchsicht kommt, dass die Zustimmung jederzeit widerrufen werden kann,
und die Bitte um eine Antwort per E-Mail mit "Ja, einverstanden" zur genannten Fassung.
Keine Druckformulierungen, keine Erfolgsversprechen.

Fiktives Beispiel

Alle Angaben sind erfunden und zeigen nur die Form. Fiktiv: Eine Selbstständige sortiert ihre eigenen E-Mail-Anfragen von Hand und misst zwei Wochen lang 30 Vorgänge mit 10 Minuten Durchschnitt. Nach der Automatisierung misst sie weitere 30 Vorgänge über zwei Wochen mit 4 Minuten Durchschnitt, davon 5 Sonderfälle mit manueller Nacharbeit. Auf der Seite steht: "Eigenes Pilotprojekt, 2 Wochen, je 30 Vorgänge, Messung mit Stoppuhr. Ergebnis gilt nur für diesen Ablauf." Es steht dort nicht: "Kunde spart 60 Prozent."

Typische Fehler

  • Pilot als Kundenerfolg ausgeben. Das ist der Kern des Vertrauensverlusts, sobald ein Interessent nachfragt.
  • Zahlen ohne Methode. Ohne Zeitraum und Stichprobe ist eine Prozentzahl nicht prüfbar.
  • Vorher nachträglich schätzen. Ohne frühe Messung fehlt der Beleg.
  • Namen oder Logos ohne Freigabe. Hole die Zustimmung ein, bevor etwas online geht.
  • Pauschale Erfolgsversprechen. Schreibe, was in deinem Pilot passierte, nicht, was bei anderen passieren wird.

Häufige Fragen

Darf ich ein Eigenprojekt als Referenz zeigen?

Ja, wenn du es als Eigenprojekt oder Pilot bezeichnest. Das ist eine Arbeitsregel. Du gibst es nicht als Kundenprojekt aus. Zur rechtlichen Bewertung einzelner Formulierungen: Rechtsberatung.

Muss ich den Betrieb um Erlaubnis fragen, bevor ich ihn nenne?

Als Arbeitsregel: ja, schriftlich. Was ohne Erlaubnis rechtlich zulässig wäre, habe ich nicht aus einer Primärquelle belegen können. Keine belastbare Quelle gefunden.

Was, wenn mein Ergebnis klein ist?

Zeige es trotzdem, mit den Grenzen. Ein kleines, sauber gemessenes Ergebnis ist ein ehrlicher Nachweis. Ein aufgeblasenes ist keiner.

Reichen Screenshots als Beleg?

Sie zeigen, dass etwas lief, aber nicht, was es veränderte. Ergänze das Messprotokoll mit Vorher und Nachher und entferne vertrauliche Inhalte aus den Bildern.

Bringt mir eine Referenz Aufträge?

Dazu habe ich keine belastbare Quelle gefunden und verspreche nichts. Sie erleichtert nur das Gespräch, weil du etwas Konkretes zeigen kannst.

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